Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Gottesdienste/ Amtshandlungen/ Trauergottesdienste der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei Überschreitung der Überlastungsstufe
Allgemeines:
• Die G3 Regel findet in den Gottesdiensten keine Anwendung, der Gottesdienst muss für alle Menschen zugänglich bleiben
• alle Gottesdienstbesucher werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn des Gottesdienstes über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• die Gottesdienstdauer ist auf 60 Minuten begrenzt
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
• Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP 2) ist grundsätzlich erforderlich. Dies gilt für Kinder ab 7 Jahren.
• Eine Kontaktnachverfolgung muss mit Hilfe der Luca-App oder mit bereitgestellten Teilnehmerkarten erfolgen. Die Karten werden Datenschutzkonform für 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes steht ausreichend Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Gesang ist nur als Sologesang möglich, (bis auf ein Lied am Ende des Gottesdienstes), beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen.
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Die Gottesdienstdauer darf 60 Minuten nicht überschreiten
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Für Bläser/Chor etc.
• Chöre dürfen nur im Freien auftreten
• Für die Chorteilnehmer besteht die Möglichkeit sich vorher kostenlos testen zu lassen (bitte vereinbaren)
• Wenn nicht gesungen, oder geblasen wird, ist auch von den Chorteilnehmern und -leitern ein Mundschutz zu tragen.
• Der Abstand zwischen den Chorteilnehmern sollte mindestens 1,5 Meter betragen.
Für den Kindergottesdienst
• Die Abstände zwischen den Hausständen lassen sich reduzieren, wenn die G3 Regel angewandt wird. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen. Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet. Für die Mitarbeiter besteht die Möglichkeit sich vorher kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern müssen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Für Beerdigungen:
• Die Sargträger achten auf die Einhaltung der Hygieneregeln und auf genügend Abstand zwischen den Trauergästen
• Im Freien ist ein Mund Nasenschutz zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Gottesdienste/ Amtshandlungen/ Trauergottesdienste der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei Überschreitung der Vorwarnstufe
Allgemeines:
• Die G3 Regel findet in den Gottesdiensten keine Anwendung, der Gottesdienst muss für alle Menschen zugänglich bleiben
• alle Gottesdienstbesucher werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn des Gottesdienstes über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• die Gottesdienstdauer ist auf 60 Minuten begrenzt
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
• Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist grundsätzlich erforderlich. Dies gilt für Kinder ab 7 Jahren.
• Eine Kontaktnachverfolgung muss mit Hilfe der Luca-App oder mit bereitgestellten Teilnehmerkarten erfolgen. Die Karten werden Datenschutzkonform für 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes steht ausreichend Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Gesang ist nur als Sologesang möglich, (bis auf ein Lied am Ende des Gottesdienstes), beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Die Gottesdienstdauer darf 60 Minuten nicht überschreiten
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Für Bläser/Chor etc.
• Bei Chormitgliedern gilt die G3 Regel, wenn sie im Rahmen des Gottesdienstes in Innenräumen auftreten
• Für die Chorteilnehmer besteht die Möglichkeit sich vorher kostenlos testen zu lassen (bitte vereinbaren)
• Zusätzlich wird der Abstand zwischen Chor und Gemeinde auf mindestes 5 Meter erhöht.
• Wenn nicht gesungen, oder geblasen wird, ist auch von den Chorteilnehmern und -leitern ein Mundschutz zu tragen.
• Der Abstand zwischen den Chorteilnehmern sollte mindestens 12 Meter betragen.
Für den Kindergottesdienst
• Die Abstände zwischen den Hausständen lassen sich reduzieren, wenn die G3 Regel angewandt wird. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen. Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet. Für die Mitarbeiter besteht die Möglichkeit sich vorher kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern müssen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Für Beerdigungen:
• Die Sargträger achten auf die Einhaltung der Hygieneregeln und auf genügend Abstand zwischen den Trauergästen
• Im Freien ist ein Mund Nasenschutz zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Gottesdienste/ Amtshandlungen/ Trauergottesdienste der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei einer Inzidenz über 35
Allgemeines:
• Die G3 Regel findet in den Gottesdiensten keine Anwendung, der Gottesdienst muss für alle Menschen zugänglich bleiben
• alle Gottesdienstbesucher werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn des Gottesdienstes über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
• Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist grundsätzlich erforderlich. Dies gilt für Kinder ab 7 Jahren.
• Eine Kontaktnachverfolgung muss mit Hilfe der Luca-App oder mit bereitgestellten Teilnehmerkarten erfolgen. Die Karten werden Datenschutzkonform für 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes steht ausreichend Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Für den Kindergottesdienst
• Die Abstände zwischen den Hausständen lassen sich reduzieren, wenn die G3 Regel angewandt wird. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen. Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet. Für die Mitarbeiter besteht die Möglichkeit sich vorher kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern müssen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Für Beerdigungen:
• Die Sargträger achten auf die Einhaltung der Hygieneregeln und auf genügend Abstand zwischen den Trauergästen
Mildenau, den 07. September 2021
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Gottesdienste/ Amtshandlungen/ Trauergottesdienste der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei einer Inzidenz unter 35
Allgemeines:
• Die G3 Regel findet in den Gottesdiensten keine Anwendung, der Gottesdienst muss für alle Menschen zugänglich bleiben
• alle Gottesdienstbesucher werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn des Gottesdienstes über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
• Sollte das Abstandsgebot nicht eingehalten werden können, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Dies gilt für Kinder ab 7 Jahren.
• Eine Kontaktnachverfolgung kann mit Hilfe der Luca-App oder mit bereitgestellten Teilnehmerkarten erfolgen. Die Karten werden Datenschutzkonform für 4 Wochen aufgehoben und dann vernichtet.
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes steht ausreichend Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Für den Kindergottesdienst
• Die Abstände zwischen den Hausständen lassen sich reduzieren, wenn die G3 Regel angewandt wird. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen. Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet. Für die Mitarbeiter besteht die Möglichkeit sich vorher kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern werden gebeten beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Für Beerdigungen:
• Die Sargträger achten auf die Einhaltung der Hygieneregeln und auf genügend Abstand zwischen den Trauergästen
Mildenau, den 07. September 2021
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Veranstaltungen Dritter, Gemeindegruppen und Kreise der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei Erreichen der Überlastungsstufe
Allgemeines:
• Für die Gruppen und Kreise gilt die 2G Regel, das heißt alle Personen müssen genesen oder geimpft sind. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen.
• Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist ein Tagesaktueller Test zulässig.
Es besteht die Möglichkeit sich vorher im Pfarramt kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet.
• alle Teilnehmenden von Gruppen, Kreisen oder Veranstaltungen werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn der Treffen vom Gruppenleiter über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
• Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist ein Mund-Nasen-Schutz-zu tragen
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes stehen ausreichend Waschbecken mit Flüssigseife, Einmalhandtücher oder Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Die Räume werden nach der Veranstaltung gelüftet und desinfiziert, wenn nötig, wird zwischenzeitliches Lüften empfohlen.
• Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, für Proben kann bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Teilnehmern darauf verzichtet werden.
• Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmendenliste geführt und für 4 Wochen Datenschutzkonform aufbewahrt, Verantwortung dafür trägt der jeweilige Gruppenleiter
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Hygienebeauftragte für die Kirchgemeinde Mildenau ist Franziska Diedrich, die Verantwortung für die Umsetzung in den jeweiligen Gruppen wird von ihr an den jeweiligen Gruppenleiter delegiert.
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Folgende Hinweise find zusätzlich zu beachten:
Für Kinder- und Jugendgruppen:
• Es werden ggf. die Regelungen für Angebote der der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt.
• Die Regelungen erfolgen auch in Abstimmung mit den Hygienekonzepten anderer Einrichtungen (z.Bsp. Schulen, KiTa usw.)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern müssen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Für die Ausgabe von Speisen und Getränke im Rahmen von Veranstaltungen
• Es dürfen nur Speisen unter erhöhter Hygienevorsicht hergestellt und verarbeitet werden. (z.B. Hände vor der Zubereitung desinfizieren usw.)
• Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
• Einzelne Gerichte/Getränke müssen separat abgedeckt an den Nutzer ausgegeben werden
• Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung hygienischer Kriterien bei Reinigungs- und Spülvorgängen von Geschirr, Gläsern und Besteck zu legen. Geschirr, Gläser und Besteck müssen vor der Wiederverwendung vollständig trocken sein.
• Für Selbstbedienung gilt: Besteck ist einzeln über das Servicepersonal auszureichen. Tablett- und Geschirrentnahmestellen sowie in Buffetform angebotene Speisen sind vor Niesen und Husten zu schützen.
• Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung müssen Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel verwendet werden. Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
• Grundsätzlich sind beim Umgang mit Lebensmitteln allgemeinen Regeln der Lebensmittelhygiene und der Hygiene des Alltags zu beachten. Regelmäßiges Händewaschen ist unbedingt sicherzustellen.
Für Veranstaltungen Dritter auf dem Gelände oder in Gebäuden der Kirchgemeinde:
• Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle oben genannten Punkte eingehalten werden
• Es muss vom Veranstalter ein Hygienebeauftragter benannt werden
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Veranstaltungen Dritter, Gemeindegruppen und Kreise der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei Erreichen ver Vorwarnstufe
Allgemeines:
• Für die Gruppen und Kreise gilt die 3G Regel, das heißt alle Personen müssen getestet (maximal 36 Stunden), genesen oder geimpft sind. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen.
Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet.
Es besteht die Möglichkeit sich vorher im Pfarramt kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• alle Teilnehmenden von Gruppen, Kreisen oder Veranstaltungen werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn der Treffen vom Gruppenleiter über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
• Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist ein Mund-Nasen-Schutz-zu tragen
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes stehen ausreichend Waschbecken mit Flüssigseife, Einmalhandtücher oder Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Die Räume werden nach der Veranstaltung gelüftet und desinfiziert, wenn nötig, wird zwischenzeitliches Lüften empfohlen.
• Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, für Proben kann bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Teilnehmern darauf verzichtet werden.
• Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmendenliste geführt und für 4 Wochen Datenschutzkonform aufbewahrt, Verantwortung dafür trägt der jeweilige Gruppenleiter
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Hygienebeauftragte für die Kirchgemeinde Mildenau ist Franziska Diedrich, die Verantwortung für die Umsetzung in den jeweiligen Gruppen wird von ihr an den jeweiligen Gruppenleiter delegiert.
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Folgende Hinweise find zusätzlich zu beachten:
Für Kinder- und Jugendgruppen:
• Es werden ggf. die Regelungen für Angebote der der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt.
• Die Regelungen erfolgen auch in Abstimmung mit den Hygienekonzepten anderer Einrichtungen (z.Bsp. Schulen, KiTa usw.)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern müssen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Für die Ausgabe von Speisen und Getränke im Rahmen von Veranstaltungen
• Es dürfen nur Speisen unter erhöhter Hygienevorsicht hergestellt und verarbeitet werden. (z.B. Hände vor der Zubereitung desinfizieren usw.)
• Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
• Einzelne Gerichte/Getränke müssen separat abgedeckt an den Nutzer ausgegeben werden
• Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung hygienischer Kriterien bei Reinigungs- und Spülvorgängen von Geschirr, Gläsern und Besteck zu legen. Geschirr, Gläser und Besteck müssen vor der Wiederverwendung vollständig trocken sein.
• Für Selbstbedienung gilt: Besteck ist einzeln über das Servicepersonal auszureichen. Tablett- und Geschirrentnahmestellen sowie in Buffetform angebotene Speisen sind vor Niesen und Husten zu schützen.
• Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung müssen Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel verwendet werden. Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
• Grundsätzlich sind beim Umgang mit Lebensmitteln allgemeinen Regeln der Lebensmittelhygiene und der Hygiene des Alltags zu beachten. Regelmäßiges Händewaschen ist unbedingt sicherzustellen.
Für Veranstaltungen Dritter auf dem Gelände oder in Gebäuden der Kirchgemeinde:
• Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle oben genannten Punkte eingehalten werden
• Es muss vom Veranstalter ein Hygienebeauftragter benannt werden
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Veranstaltungen Dritter, Gemeindegruppen und Kreise der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei einer Inzidenz über 35
Allgemeines:
• alle Teilnehmenden von Gruppen, Kreisen oder Veranstaltungen werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn der Treffen vom Gruppenleiter über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
Die Abstände lassen sich verringern, wenn die Personen getestet (maximal 36 Stunden), genesen oder geimpft sind. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen.
Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet.
Es besteht die Möglichkeit sich vorher im Pfarramt kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes stehen ausreichend Waschbecken mit Flüssigseife, Einmalhandtücher oder Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Die Räume werden nach der Veranstaltung gelüftet und desinfiziert, wenn nötig, wird zwischenzeitliches Lüften empfohlen.
• Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, für Proben kann bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Teilnehmern darauf verzichtet werden, oder die 3G Regel ist anzuwenden.
• Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmendenliste geführt und für 4 Wochen Datenschutzkonform aufbewahrt, Verantwortung dafür trägt der jeweilige Gruppenleiter
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Hygienebeauftragte für die Kirchgemeinde Mildenau ist Franziska Diedrich, die Verantwortung für die Umsetzung in den jeweiligen Gruppen wird von ihr an den jeweiligen Gruppenleiter delegiert.
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Folgende Hinweise find zusätzlich zu beachten:
Für Kinder- und Jugendgruppen:
• Es werden ggf. die Regelungen für Angebote der der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt.
• Die Regelungen erfolgen auch in Abstimmung mit den Hygienekonzepten anderer Einrichtungen (z.Bsp. Schulen, KiTa usw.)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern müssen beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Für die Ausgabe von Speisen und Getränke im Rahmen von Veranstaltungen
• Es dürfen nur Speisen unter erhöhter Hygienevorsicht hergestellt und verarbeitet werden. (z.B. Hände vor der Zubereitung desinfizieren usw.)
• Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
• Einzelne Gerichte/Getränke müssen separat abgedeckt an den Nutzer ausgegeben werden
• Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung hygienischer Kriterien bei Reinigungs- und Spülvorgängen von Geschirr, Gläsern und Besteck zu legen. Geschirr, Gläser und Besteck müssen vor der Wiederverwendung vollständig trocken sein.
• Für Selbstbedienung gilt: Besteck ist einzeln über das Servicepersonal auszureichen. Tablett- und Geschirrentnahmestellen sowie in Buffetform angebotene Speisen sind vor Niesen und Husten zu schützen.
• Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung müssen Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel verwendet werden. Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
• Grundsätzlich sind beim Umgang mit Lebensmitteln allgemeinen Regeln der Lebensmittelhygiene und der Hygiene des Alltags zu beachten. Regelmäßiges Händewaschen ist unbedingt sicherzustellen.
Für Veranstaltungen Dritter auf dem Gelände oder in Gebäuden der Kirchgemeinde:
• Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle oben genannten Punkte eingehalten werden
• Es muss vom Veranstalter ein Hygienebeauftragter benannt werden
Mildenau, den 07. September 2021
Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus für Veranstaltungen Dritter, Gemeindegruppen und Kreise der ev.-luth. Kirchengemeinde Mildenau bei einer Inzidenz bis 35
Allgemeines:
• alle Teilnehmenden von Gruppen, Kreisen oder Veranstaltungen werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn der Treffen vom Gruppenleiter über die Abstands- und Hygieneregeln informiert
• Zwischen den Hausständen werden mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten.
Die Abstände lassen sich verringern, wenn die Personen getestet (maximal 36 Stunden), genesen oder geimpft sind. Ein Nachweis ist entsprechend vorzulegen.
Schüler gelten im Rahmen der Schultests als getestet.
Es besteht die Möglichkeit sich vorher im Pfarramt kostenlos testen zu lassen (bitte Termin vereinbaren)
• Der Zugang zu den Angeboten ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne Symptome einer Virusinfektion erlaubt.
• Nach Betreten des Gebäudes stehen ausreichend Waschbecken mit Flüssigseife, Einmalhandtücher oder Handdesinfektion zur Verfügung.
• Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
• Die Räume werden nach der Veranstaltung gelüftet und desinfiziert, wenn nötig, wird zwischenzeitliches Lüften empfohlen.
• Beim Singen ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, für Proben kann bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Teilnehmern darauf verzichtet werden, oder die 3G Regel ist anzuwenden.
• Bei jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmendenliste geführt und für 4 Wochen Datenschutzkonform aufbewahrt, Verantwortung dafür trägt der jeweilige Gruppenleiter
• Die Hygienevorgaben sind übersichtlich auf Hinweisplakaten ersichtlich.
• Hygienebeauftragte für die Kirchgemeinde Mildenau ist Franziska Diedrich, die Verantwortung für die Umsetzung in den jeweiligen Gruppen wird von ihr an den jeweiligen Gruppenleiter delegiert.
• Unabhängig von dem hier vorliegenden Hygienekonzept sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes bzw. anderer offizieller Verordnungen/Schreiben zu beachten
Folgende Hinweise find zusätzlich zu beachten:
Für Kinder- und Jugendgruppen:
• Es werden ggf. die Regelungen für Angebote der der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt.
• Die Regelungen erfolgen auch in Abstimmung mit den Hygienekonzepten anderer Einrichtungen (z.Bsp. Schulen, KiTa usw.)
• Bei Mischgruppen (unterschiedliche Klassen, Schulen etc.) ist besonders sensibel auf die Hygieneregeln zu achten.
• Eltern werden gebeten beim Bringen und Abholen der Kinder einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Für die Ausgabe von Speisen und Getränke im Rahmen von Veranstaltungen
• Es dürfen nur Speisen unter erhöhter Hygienevorsicht hergestellt und verarbeitet werden. (z.B. Hände vor der Zubereitung desinfizieren usw.)
• Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
• Einzelne Gerichte/Getränke müssen separat abgedeckt an den Nutzer ausgegeben werden
• Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung hygienischer Kriterien bei Reinigungs- und Spülvorgängen von Geschirr, Gläsern und Besteck zu legen. Geschirr, Gläser und Besteck müssen vor der Wiederverwendung vollständig trocken sein.
• Für Selbstbedienung gilt: Besteck ist einzeln über das Servicepersonal auszureichen. Tablett- und Geschirrentnahmestellen sowie in Buffetform angebotene Speisen sind vor Niesen und Husten zu schützen.
• Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung müssen Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel verwendet werden. Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
• Grundsätzlich sind beim Umgang mit Lebensmitteln allgemeinen Regeln der Lebensmittelhygiene und der Hygiene des Alltags zu beachten. Regelmäßiges Händewaschen ist unbedingt sicherzustellen.
Für Veranstaltungen Dritter auf dem Gelände oder in Gebäuden der Kirchgemeinde:
• Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle oben genannten Punkte eingehalten werden
• Es muss vom Veranstalter ein Hygienebeauftragter benannt werden
Mildenau, den 07. September 2021
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